ENTSPRECHENSERKLÄRUNGEN DER ALNO AG

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2008 DER ALNO AG

Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der ALNO AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 (veröffentlicht am 8. August 2008) seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2007 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

  • Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen erfolgt noch nicht auf elektronischem Weg, da die Hauptversammlung diesem Verfahren bisher noch nicht zugestimmt hat (Kodex Ziffer 2.3.2.).

  • Die von der ALNO AG für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossene D+O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor (Kodex Ziffer 3.8 Abs. 2). Die ALNO AG ist weiterhin der Ansicht, dass ein Selbstbehalt im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht erforderlich ist.

  • Ein Vergütungsbericht (Kodex Ziffer 4.2.5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2) wurde erstellt. Dieser ist jedoch statt im Corporate Governance Bericht im Konzernanhang des Geschäftsberichtes 2007 veröffentlicht worden.

  • Die Wahlen zum Aufsichtsrat sind in der Vergangenheit nicht als Einzelwahl durchgeführt worden (Kodex Ziffer 5.4.3 Satz 1). Der Aufsichtsrat wurde im Januar 2007 durch gerichtliche Bestellung nach § 104 Abs. 3 Ziff. 2 AktG ergänzt. Die gerichtliche Bestellung erfolgte nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet (Kodex Ziffer 5.4.3 Satz 2). Den Aktionären wurden keine Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz bekannt gegeben. (Kodex Ziffer 5.4.3. Satz 3). Bei Neuwahlen zum Aufsichtsrat in der Zukunft behalten sich Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG vor, anlässlich der Neuwahlen zu entscheiden, ob diese der Hauptversammlung als Block- oder Einzelwahl vorgeschlagen werden.

  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 1). Die ALNO AG sieht derzeit im Hinblick auf die Kontroll- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats keine Notwendigkeit für eine Änderung. Die von der ALNO AG an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen für persönlich erbrachte Dienstleistungen werden anstatt im Corporate Governance Bericht (Kodex Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 2) im Konzernanhang des Geschäftsberichtes 2007 veröffentlicht.

  • Der Konzernabschluss wird noch nicht binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und der Zwischenbericht noch nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht (Kodex Ziffer 7.1.2). Für den Konzernabschluss sowie für den Zwischenbericht ist eine weitere Annäherung an die Fristen geplant.


Pfullendorf, den 11. Dezember 2008


Der Vorstand und der Aufsichtsrat