Entsprechenserklärungen der ALNO AG

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2015 DER ALNO AG

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ALNO AG zu den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG


Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG haben die letzte Entsprechungserklärung am 25. September 2014, aktualisiert am 14. April 2015, abgegeben. Diese bezog sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 (veröffentlicht am 10. Juni 2013 im Bundesanzeiger). Die ALNO AG hat allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit den folgenden Ausnahmen entsprochen:

  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt einen Selbstbehalt bei der D&OVersicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats. Die ALNO AG ist der Ansicht, dass ein Selbstbehalt im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht erforderlich ist. Die bestehende D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats der ALNO AG sieht daher in Abweichung zu Ziffer 3.8 des Kodex keinen Selbstbehalt vor.
  • Der Zwischenbericht wurde und wird noch nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht (Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Kodex). Für den Zwischenbericht ist eine weitere Annäherung an die Fristen geplant.
  • Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2014 konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt. Diese Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind derzeit nicht im Corporate Governance Bericht 2014 wiedergegeben, sondern werden in einem separaten Dokument auf der Internetseite der ALNO AG veröffentlicht und zugänglich gemacht. Damit werden in Abweichung von Ziffer 5.4.1 Absatz 3 Satz 2 des Kodex die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats transparent dargestellt. Zukünftig wird die ALNO AG der Empfehlung des Kodex entsprechen und sowohl über die konkreten Ziele der Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch über den Stand der Umsetzung im Corporate Gonvernance Bericht berichten.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären außerdem, dass allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der neuen Fassung vom 5. Mai 2015 (veröffentlicht am 12. Juni 2015 im Bundesanzeiger) entsprochen wird, mit folgenden Ausnahmen:

  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt einen Selbstbehalt bei der D&OVersicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats. Die ALNO AG ist der Ansicht, dass ein Selbstbehalt im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht erforderlich ist. Die bestehende D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats der ALNO AG sieht daher in Abweichung zu Ziffer 3.8 des Kodex keinen Selbstbehalt vor.
  • Der Zwischenbericht wurde und wird noch nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht (Ziffer 7.1.2 Satz 3 des Kodex). Für den Zwischenbericht ist eine weitere Annäherung an die Frist geplant.
  • Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat festgelegt und weicht damit von der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des Kodex ab. Die ALNO AG ist der Auffassung, dass die Eignung zur Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit allein von den jeweiligen Bedürfnissen der Gesellschaft und den individuellen Fähigkeiten der Aufsichtsräte abhängt. Die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat halten wir nicht für sinnvoll, da dem Unternehmen auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll.

Pfullendorf, den 1. Oktober 2015


Für den Vorstand
Max Müller


Für den Aufsichtsrat
Hanns R. Rech


Beschluss zur Festlegung von Zielgrößen einer Geschlechterquote für Aufsichtsrat und Vorstand

Gemäß dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben sich Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind, unter anderem verbindliche Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand zu geben.

Der Aufsichtsrat der ALNO AG hat auf Basis dieses Gesetzes für seine eigene Zusammensetzung als verbindliche Zielgröße für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern festgelegt, dass der Anteil an Frauen im Aufsichtsrat der ALNO AG 20 % betragen soll. Diese Zielsetzung gilt für den Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2017.

Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat für die Zusammensetzung als verbindliche Zielgröße für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern festgelegt, dass der Anteil an Frauen im Vorstand der ALNO AG 20 % betragen soll. Diese Zielsetzung gilt ebenfalls bis zum 30. Juni 2017.

Darüber hinaus hat der Vorstand für die 1. und 2. Ebene unterhalb des Vorstandes jeweils eine Zielgröße von 20 % für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von Führungspositionen vorgegeben.

Pfullendorf, 30.09.2015

Der Vorstand