ENTSPRECHENSERKLÄRUNGEN DER ALNO AG

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2005 DER ALNO AG

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ALNO AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 (veröffentlicht am 20. Juli 2005 im elektronischen Bundesanzeiger) mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

  • Die von der ALNO AG für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossene DO-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor (Kodex Ziffer 3.8 Abs. 2). Die ALNO AG ist weiterhin der Ansicht, dass ein Selbstbehalt im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht erforderlich ist.

  • Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht individualisiert, sondern nur aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten im Anhang des Konzernabschlusses angegeben (Kodex Ziffer 4.2.4 Satz 2). Diese Angaben sind aus Sicht der ALNO AG für eine Beurteilung, ob von der Vergütungsstruktur die beabsichtigte Anreizwirkung für die Vorstandsmitglieder ausgeht, ausreichend.

  • Für die Mitglieder des Vorstands ist keine Altersgrenze festgelegt (Kodex Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3). Aus Sicht der ALNO AG erfordert es die Altersstruktur des Vorstands der ALNO AG derzeit nicht, eine Altersgrenze festzulegen.

  • Die Wahlen zum Aufsichtsrat sind in der Vergangenheit nicht als Einzelwahl durchgeführt worden (Kodex Ziffer 5.4.3 Satz 1). Im Jahr 2004 ist der Aufsichtsrat der ALNO AG bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008 entscheidet, neu gewählt worden. Die Wahl fand als Blockwahl statt. Bei Neuwahlen zum Aufsichtsrat in der Zukunft behalten sich Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG vor, anlässlich der Neuwahlen zu entscheiden, ob diese der Hauptversammlung als Block- oder Einzelwahl vorgeschlagen werden.

  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziffer 5.4.5 Abs. 2 Satz 1). Die ALNO AG sieht derzeit im Hinblick auf die Kontroll- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats keine Notwendigkeit für eine Änderung.

  • Der Konzernabschluss wird noch nicht binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht. Auch der Halbjahresbericht wurde in 2005 noch nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht (Kodex Ziffer 7.1.2). Für den Halbjahresbericht soll die Frist in 2006 eingehalten werden. Auch für den Konzernabschluss ist eine weitere Annäherung an die Frist geplant.


Pfullendorf, den 14. Dezember 2005

Der Vorstand und der Aufsichtsrat


ERGÄNZUNG ZUR ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2005 DER ALNO AG

In Ergänzung zur Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ALNO AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

vom 14. Dezember 2005 erklärt der Vorstand der ALNO AG, dass in Abweichung vom Kodex der Halbjahresbericht bislang noch nach nationalen Vorschriften (HGB) und nicht nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde (Kodex Ziff. 7.1.1. Satz 2). In Zukunft wird der Halbjahresbericht nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt werden.

Im Übrigen verweist der Vorstand auf die Entsprechenserklärung 2005.

Pfullendorf, den 2. März 2006
Der Vorstand