ENTSPRECHENSERKLÄRUNGEN DER ALNO AG

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2004 DER ALNO AG

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ALNO AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der ALNO AG erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 (veröffentlicht am 4. Juli 2003 im elektronischen Bundesanzeiger) mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

  • Die von der ALNO AG für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossene Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor (Kodex Ziffer 3.8 Abs. 2). Die ALNO AG ist weiterhin der Ansicht, dass ein Selbstbehalt im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht erforderlich ist.

  • Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht individualisiert, sondern nur aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten im Anhang des Konzernabschlusses angegeben (Kodex Ziffer 4.2.4 Satz 2). Diese Angaben sind aus Sicht der ALNO AG für eine Beurteilung, ob von der Vergütungsstruktur die beabsichtigte Anreizwirkung für die Vorstandsmitglieder ausgeht, ausreichend.

  • Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt (Kodex Ziffer 5.4.5 Abs. 1 Satz 3). Die wesentlichen Aufgaben werden weiterhin von dem Aufsichtsrat gemeinschaftlich wahrgenommen, so dass die ALNO AG eine gesonderte Vergütung für die Ausschusstätigkeit nicht für sachgerecht hält.

  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziffer 5.4.5 Abs. 2 Satz 1). Die ALNO AG sieht derzeit im Hinblick auf die Kontroll- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats keine Notwendigkeit für eine Änderung.

  • Konzernabschluss und Halbjahresbericht wurden bislang noch nach nationalen Vorschriften (HGB) und nicht nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt (Kodex Ziffer 7.1.1 Satz 3). Derzeit erfolgt für den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2004 die Umstellung auf die International Financial Reporting Standards (IFRS).

  • Der Konzernabschluss wird noch nicht binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht. Auch der Halbjahresbericht wurde in 2004 noch nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht (Kodex Ziffer 7.1.2). Für den Halbjahresbericht soll die Frist in 2005 eingehalten werden. Auch für den Konzernabschluss ist eine weitere Annäherung an die Frist geplant.


Pfullendorf, den 16. Dezember 2004

Der Vorstand und der Aufsichtsrat