Börsenlexikon
- Pari-Kurs
- Definition:
Pari-Kurs ist der Kurs, der genau mit dem Nennwert des Wertpapiers übereinstimmt. Eine Anleihe, die zu pari herausgegeben wird, hat dann einen Kurs von 100%.
- Parkett
- Definition:
Bezeichnung für den Ort, an dem der Börsenhandel stattfindet und den nur die zugelassenen Börsenbesucher (Makler, Händler usw.) betreten dürfen.
- Definition: Adobe Postscript File
Adobe's most wanted
- Penny Stocks
- Definition:
Amerikanische Bezeichnung für in der Regel hochspekulative Aktien mit ausgesprochen niedrigem Kurswert von zumeist weniger als einem Dollar.
- Pfandbrief
- Definition:
Langfristigen Schuldverschreibungen werden als Pfandbriefe bezeichnet. Da sie immer Immobilien als Sicherheit haben, gelten sie als risikoarme Investments.
- Portfolio
- Definition:
Als Portfolio wird der Gesamtbestand an Wertpapieren bezeichnet, den ein Kunde oder ein Unternehmen besitzt.
- Präsenzbörse
- Definition:
Unter dem Begriff Präsenzbörse ist der Börsenhandel zu verstehen, bei dem sich die Makler auf dem Börsenparkett treffen um durch Zuruf Käufe und Verkäufe abzuwickeln.
- Provision
- Definition:
Die Provision ist der Prozentsatz, den Banken und Broker für die Abwicklung von Wertpapierkäufen berechnen.
- Publikumsfonds
- Definition:
Ein Publikumsfonds zeichnet sich dadurch aus, dass weder die Anzahl der Anteile noch der Anlegerkreis beschränkt ist. Die Anteile können von jedermann erworben werden.
- Publizitätspflicht
- Definition:
Aktien- und Fondsgesellschaften unterliegen der Publizitätspflicht, wenn sie an der Börse notiert sind. Demnach müssen diese Unternehmen regelmäßig detaillierte Angaben zu ihrer Geschäftsentwicklung machen. Dadurch sollen Aktionäre Informationen zu den einzelnen Unternehmen bekommen. Kommt eine Aktien-/Fondsgesellschaft ihrer Publikationspflicht nicht nach, kann sie vom Handel ausgeschlossen werden.